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   BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 31/23 B   

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https://dejure.org/2023,25311
BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 31/23 B (https://dejure.org/2023,25311)
BSG, Entscheidung vom 31.08.2023 - B 11 AL 31/23 B (https://dejure.org/2023,25311)
BSG, Entscheidung vom 31. August 2023 - B 11 AL 31/23 B (https://dejure.org/2023,25311)
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  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 31/23 B
    Weiter muss ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit im jeweiligen Rechtsstreit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) aufgezeigt werden (stRspr; vgl etwa BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 16.01.2023 - B 9 V 14/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 31/23 B
    Eine nachvollziehbare Sachverhaltsschilderung gehört jedoch zu den Mindestanforderungen an die Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrunds, weil es nicht Aufgabe des BSG ist, sich den maßgeblichen Sachverhalt aus den Akten oder der angegriffenen Entscheidung des LSG herauszusuchen (stRspr; zuletzt BSG vom 16.1.2023 - B 9 V 14/22 B juris RdNr 7 mwN; BSG vom 14.7.2023 - B 4 AS 13/23 B - juris RdNr 2) .
  • BSG, 26.07.2022 - B 11 AL 11/22 B

    Kosten einer Heimunterbringung; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 31/23 B
    In der Beschwerdebegründung ist aufzuzeigen, welche rechtliche Frage sich zu einer bestimmten Norm des Bundesrechts iS des § 162 SGG stellt (etwa BSG vom 26.7.2022 - B 11 AL 11/22 B - juris RdNr 3 mwN) .
  • BSG, 14.04.2022 - B 4 AS 4/22 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Gegenüberstellen abstrakter

    Auszug aus BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 31/23 B
    Die Beschwerdebegründung muss daher eine aus sich heraus verständliche abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts mit höherrangigem Recht formulieren (stRspr; vgl etwa BSG vom 14.4.2022 - B 4 AS 4/22 B - juris RdNr 3 mwN) .
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